Zum Inhalt

A - Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

A

Abwesenheiten einer Lehrperson infolge Weiterbildung oder Beurlaubung werden den Eltern durch die Schulleitung so früh wie möglich mitgeteilt.
Bei Krankheit der Lehrperson informiert die Schule, ob (bei kurzfristigen Ausfällen) nur die Betreuungskinder kommen.
Die Schule bemüht sich, Unterrichtsausfälle möglichst zu vermeiden.
Krankheitsbedingte Absenz Lehrperson Kindergarten.

Falls Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, bitten wir Sie, Ihre neue Adresse dem Schulsekretariat zu melden.

Bei Wegzug bitte rechtzeitig die Klassenlehrperson und das Schulsekretariat informieren.

Aktuelle Beiträge sind jeweils auf der Homepage der Schule Magden zu finden: www.schulemagden.ch

Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Schulsekretariat: schulsekretariat@schulemagden.ch

Erste Ansprechperson für schulische Fragen ist immer die Klassenlehrperson oder Fachlehrperson. Wenn weiterführende Fragen zu klären sind, ist die Schulleitung oder das Schulsekretariat zu kontaktieren.

B

Sollte ein Grund für eine Beschwerde eintreten, ist der Dienstweg einzuhalten: Zuerst soll mit der zuständigen Klassen-/Fachlehrperson gesprochen werden. Kommt es zu keiner befriedigenden Lösung, ist die Schulleitung zu kontaktieren.

Beschwerdeformular finden Sie unter Formulare

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Leitfaden-Umgang-mit-Beschwerden-1.pdf

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Beschwerde-Formular.pdf

Sie dürfen den Unterricht gerne besuchen. Bitte melden Sie sich dazu im Voraus bei der Klassen- bzw. Fachlehrperson an.

Im Beurteilungsdossier werden die für die Gesamtbeurteilung relevanten Arbeiten der Schülerinnen und Schüler gesammelt. Das Dossier wird bei der Klassenlehrperson aufbewahrt und kommt regelmässig zur Einsicht und zur Unterschrift nach Hause oder kann von den Erziehungsberechtigten auf Wunsch in der Schule eingesehen werden.
Im Kindergarten wird kein zeugnisrelevantes Beurteilungsdossier geführt.
Promotionsverordnung
Übertritt in die Primar- und Oberstufe
Zwischenbericht

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/03/2022-Elternbroschuere-Promotion-ab-22_23.pdf

Der Unterricht im Fach Bewegung und Sport findet regelässig in der Turnhalle statt.

Die Kinder benötigen für den Sportunterricht einen Turnbeutel mit einer Turnhose, einem T-Shirt und sauberen Hallen-Turnschuhen. Falls Turnschuhe für draussen benötigt werden, werden Sie im Voraus informiert.

Im Sommer kann der Sportunterricht auch im Schwimmbad stattfinden. Sie werden jeweils rechtzeitigt informiert.

Informationen vom Departement Bildung, Kultur und Sport finden Sie im Internet unter der Adresse: www.ag.ch/volksschule

Der Unterricht am Kindergarten und an der Primarschule findet jeden Morgen mit Blockzeiten statt. Die Blockzeiten am Vormittag gehen von 8:00-12:00 Uhr. Am Nachmittag findet der Unterricht individuell statt.
Unterrichtszeiten
Stundenplan

C

Die vier Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn führen in der dritten und der fünften Klasse gemeinsame Leistungstests (Check P 3 und Check P 5) durch. Im Kanton Aargau sind diese obligatorisch. Die Ergebnisse der Checks dienen der Standortbestimmung und Unterrichtsentwicklung. Sie zeigen eine Momentaufnahme des Leistungsstands. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer erhalten Informationen, die über den gewohnten Vergleich innerhalb der eigenen Klasse hinausgehen. Die Resultate der Checks haben keinen Einfluss auf die Zeugnisnote.

Ab der Unterstufe werden Tablets im Unterricht eingesetzt. Die Kinder erwerben grundlegende Kenntnisse, die im Laufe der Schuljahre erweitert und vertieft werden.

Während der Primarschulzeit ist es nicht nötig, dass das Kind über einen eigenen PC verfügt. Für gewisse Projekte und Recherchen kann es jedoch hilfreich sein, wenn das Kind zu Hause Zugang zu einem PC hat.

D

DaZ- Unterricht ist eine Unterstützung bei der Integration von Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Er wird von einer spezialisierten Lehrperson während der Unterrichtszeit erteilt. In Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson erarbeitet die DaZ-Lehrperson den Aufbau und die Entwicklung der Sprachkompetenz. Der DaZ- Unterricht wird in der Regel integriert erteilt, kann aber je nach Bedarf und Situation auch separiert in Gruppen oder einzeln erfolgen.

E

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten eingeteilt. Für die Anmeldung wird den Erziehungsberechtigten ein entsprechendes Formular zugestellt. Über die Zuteilung des Kindes werden die Eltern vor den Sommerferien informiert.

Ein frühzeitiger Eintritt ist nicht möglich, jedoch kann innerhalb der zwei Kindergartenjahre über einen möglichen frühzeitigen Übertritt in die 1. Primarschule befunden werden.

Das Hinausschieben der Schulpflicht (Eintritt in den Kindergarten, Zurückstellen des Kindes um ein Jahr) kann der Schulleitung / dem Schulsekretariat schriftlich mitgeteilt werden.

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Kindergarten-Stichtag.pdf

Zu Beginn jedes Schuljahres holen die Klassenlehrpersonen bei den Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung betreffend die Veröffentlichung von Fotos der Kinder ein.

Mit Abgabe einer Einverständniserklärung für die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Ihr Kind abgebildet ist (z. B. Fotos von Schulanlässen, Berichte von Projekten usw.), helfen Sie uns, die Schul-Homepage und die Magdener Dorfzytig lebendig und schulnah zu gestalten. Das Foto wird ohne Nennung eines Namens veröffentlicht.

Einwilligung Fotos finden Sie unter Formulare

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/02/Einwilligung-Fotos-Homepage.pdf

Mobiltelefone, private Audiogeräte, Smartwatch-Uhren und weitere elektronische Geräte dürfen während der Unterrichtszeit und Pausen nicht benutzt werden.
Schulhausordnung

 

Der Elternabend ist eine Informationsveranstaltung für Eltern einer Schulklasse.

Die Schule ist an einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern interessiert, der Elternabend dient der transparenten Information und dem gegenseitigen Kennenlernen.

Klassenelternabende finden in der Regel im ersten Quartal des Schuljahres statt.

 

Elterngespräche erfolgen nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten mindestens einmal pro Jahr. Bei Auffälligkeiten können auf Wunsch der Eltern oder der Lehrperson weitere Gespräche vereinbart werden.

In unserer Schule pflegen wir die Elternmitwirkung (Elmi) im Elmirat. Jede Klasse wird durch zwei Klassendelegierte vertreten, die in der Regel am Elternabend gewählt werden.

Informationen zu Elmi finden Sie auf der Startseite der Homepage.

Die «Elterntaxis» haben mit der wachsenden Mobilität zugenommen. Auf dem Schulweg finden jedoch wesentliche soziale Kontakte statt und ausserdem lernen die Kinder, sich im Strassenverkehr sicher zu bewegen. Wir bitten deshalb die Erziehungsberechtigten, die Kinder zu Fuss zur Schule kommen zu lassen.

Schul- und Kindergartenweg

Klassen- oder Fachlehrpersonen können bei Bedarf Exkursionen durchführen, welche den Lerninhalt eines Unterrichtsbereiches veranschaulichen oder vertiefen. Exkursionen sind keine Schulreisen.
Schulreisen
Klassenlager

F

Angaben zu den Feriendaten finden Sie auf der Startseite der Homepage bei Ferienplan

In der Regel besucht die Schulfotografin/der Schulfotograf die Schule einmal pro Jahr. Sie werden vorgängig darüber informiert und sind nicht zum Kauf der Fotos verpflichtet.

Die Fundgrube der Schule befindet sich im Untergeschoss unserer Schule. Alle Schülerinnen und Schüler sollten wissen, wo sie sich befindet. Lehrpersonen können jederzeit gefragt werden.

Die Fundgrube der Halle Juch befindet sich in der Lehrergarderobe. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Lehrperson ansprechen, um mit ihr vor oder nach dem Sportunterricht in die Fundgrube zu gehen.

Vor den Sommerferien werden die Fundgegenstände zum Abholen ausgelegt. Die danach liegen gebliebenen Sachen werden an eine Hilfsorganisation weitergegeben.


G

In der Regel gibt es in der Klasse ein eigenes Ritual, wie Geburtstage im Kindergarten und in der Schule gefeiert werden.
Alle Schüler/innen der 1. Klassen erhalten einen Götti oder ein Gotti zugeteilt. Die jüngeren Kinder haben dadurch eine Ansprechperson in der Pause und an gemeinsamen Schulanlässen und erhalten so wertvolle Unterstützung und Sicherheit. Die älteren Kinder übernehmen Verantwortung und üben sich in rücksichtsvollem und hilfsbereitem Verhalten. Regelmässig durchgeführte Aktivitäten der Patenklassen bereichern den Schulalltag und wirken sich positiv auf eine gute Atmosphäre aus.

H

Im Kindergarten gibt es keine Hausaufgaben.
Für die Erledigung der täglichen Hausaufgaben gelten folgende Richtgrössen (die angegebenen Zeiten sollten nicht regelmässig überschritten werden):
1. Klasse: 10 Minuten
2. Klasse: 20 Minuten
3. Klasse: 30 Minuten
4. Klasse: 40 Minuten
5. Klasse: 50 Minuten
6. Klasse: 60 Minuten
Ihr Kind sollte in der Regel die Hausaufgaben selbständig lösen können.

Die Unterrichtsräume dürfen nur mit Finken oder anderen Hausschuhen betreten werden.
Schulhausordnung

Unsere Homepage finden Sie unter: www.schulemagden.ch

I

J

K

Alle Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten verfügen über einen persönlichen Klapp-Zugang (pro Kind). Grundsätzlich läuft die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern über diese Plattform. Bitte denken Sie daran, die Lesebestätigung zu aktivieren, sofern gefordert. Es wird empfohlen, Push-Mitteilungen zu erlauben. Zur Registrierung auf Klapp erhalten Sie bei Anmeldung Ihres Kindes an der Schule Magden einen Code. Klapp kann sowohl auf dem Smartphone bedient werden (via App) als auch auf einem Computer.

Die Schulleitung macht diese nach vorgegebenen Kriterien. Individuelle Wünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

Zwei Mal kann in der Mittelstufe (3. – 6. Klasse) ein mehrtägiges Klassenlager stattfinden. Die Organisation erfolgt durch die Klassenlehrperson.
Schulreisen
Exkursionen

In der Regel findet einmal pro Woche in allen Stufen der Klassenrat statt.
Schüler- und Schülerinnenrat

Kleiden Sie Ihr Kind praktisch, bequem und angemessen (die Kleider können schmutzig werden).
Für den Unterricht braucht jedes Kind ein Paar Hausschuhe.

Informationen über den Unterrichtsalltag oder Schulalltag erhalten Sie durch die Klassenlehrperson oder die Schulleitung per Klapp.

Die Schulleitung ist für die Eltern via Mail erreichbar: schulleitung@schulemagden.ch

Die Schule begrüsst es sehr, wenn eine gute Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen/Schule besteht.
Die Lehrpersonen fördern diesen Kontakt z. B. durch Einladungen zu persönlichen Gesprächen, durch Elternabende, gemeinsame Anlässe, Ermunterungen zu Schulbesuchen usw. Die Schulleitung bietet Info-Elternabende und pflegt den Kontakt zur Elternmitwirkung «Elmi».
Elternabend
Klapp
Elterngespräche
Elmi

Erkrankt eine Lehrperson, kommen am ersten Tag nur die Betreuungskinder. Sie werden auf die umliegenden Kindergärten verteilt. Ab dem zweiten Krankheitstag springt nach Möglichkeit eine Stellvertretung ein. Erkrankt eine Lehrperson sehr kurzfristig, so werden alle Kinder an diesem Halbtag in anderen Kindergärten betreut. Die Eltern werden jeweils über KLAPP von der Schule informiert.
Klapp

Krankheitsbedingte Absenzen Ihres Kindes sind so bald wie möglich der Klassenlehrperson vor der ersten Lektion per Klapp mitzuteilen. Nach einer Absenz mit Fieber soll das Kind mindestens einen Tag (24 Std.) fieberfrei sein, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt.
Sollte ein Kind unentschuldigt bis 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse ankommen, werden Sie von der Lehrperson kontaktiert.

Auf Verlangen der Schule haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

L

Läuse treten bei Kindern immer wieder auf. Es besteht kein Grund zur Sorge. Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich und haben nichts mit Hygiene zu tun. Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson informiert werden. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klasse mit einem Merkblatt zu Kopfläusen. Wenn nötig, werden die Kinder einer ganzen Klasse oder einer Stufe durch eine Fachperson kontrolliert.
Merkblätter zum Thema finden Sie auf der Homepage der Schule/Formulare.

Merkblatt Kopfläuse 1
https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Merkblatt-Kopflaeuse.pdf
Merkblatt Kopfläuse 2
https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Merkblatt-Kopflaeuse-2.pdf

Das Leitbild der Schule Magden ist in Planung.

Der Logopädische Dienst ist zuständig für die Abklärung, die Beratung und die Therapie bei Störungen der mündlichen und/oder der schriftlichen Sprache und bei Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.

Kinder mit Auffälligkeiten in diesen Bereichen können jederzeit von den Eltern bei der für die Gemeinde zuständigen Logopädin angemeldet werden. Die Therapie wird vom Kanton finanziert und ist für die Familien kostenlos.

Der Logopädische Dienst ist dem Gemeindeverband Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden (GSBR) angegliedert.

Nähere Angaben finden Sie im Internet unter www.gsbr.ch.

M

Jede Klasse (Kindergarten/Primarschule) besucht mit der Klassenlehrperson regelmässig die Mediathek im Gemeindehaus. Die Kinder erhalten mit Eintritt in den Kindergarten/die Primarschule ihr persönliches Konto, mit welchem sie auch privat Medien ausleihen können.

In den ersten beiden Primarschuljahren besuchen die Kinder bei einer Fachlehrperson das Fach Musik und Bewegung. Dieser Unterricht ist Teil des obligatorischen Unterrichts und hat nichts mit der Musikschule der Gemeinde Magden zu tun. Musikschule

Die Musikschule Magden gehört nicht zur Primarschule und der Unterricht an der Musikschule ist nicht im Stundenplan der Primarschule integriert.
Sie erreichen die Musikschule im Internet unter www.musikschulemagden.ch.

N

Die Schule besitzt ein umfangreiches Notfallkonzept, um auf ausserordentliche Vorfälle rasch und professionell reagieren zu können. Zu Beginn des Schuljahres werden von den Erziehungsberechtigten die Notfallangaben erhoben. Bitte denken Sie daran, uns umgehend zu informieren, wenn sich bei den Notfallangaben etwas ändert (z.B. neue Telefonnummer, neu festgestellte Allergie o.ä.). Nur so ist gewährleistet, dass wir Ihrem Kind im Zweifelsfall gut helfen können.

O

P

In der Haus- und Schulordnung befindet sich die Pausenregelung. In den Pausen sind jeweils Lehrpersonen für die Pausenaufsicht zuständig.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Haus- und Schulordnung.

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Primar-Haus-Schulordnung.pdf

Die Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler setzt sich aus den drei Teilbereichen Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz zusammen. Alle Grundlagen sind im Beurteilungsdossier gesammelt. Die Sachkompetenz wird auf Grund der Beurteilungsbelege (Prüfungen, Arbeiten, Beobachtungen usw.) bewertet.
Im Kindergarten wird ein Einschätzungsbogen eingesetzt (entwicklungsorientierte Zugänge).
In der 1. Klasse werden Wortberichte erstellt.
Ab der 2. Klasse erfolgt eine Benotung.
Die Selbst- und Sozialkompetenz umfasst die Beurteilung aller beteiligten Lehrpersonen. Sie wird im Zwischenbericht in einem Wortbericht ausgewiesen.
Das BKS hat eine Informationsbroschüre für Eltern „Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau“ veröffentlicht, die auf der Homepage des BKS gefunden werden kann.

Beurteilung
Übertritt in die Primar- und Oberstufe
Zwischenbericht

Q

Pro Schuljahr können maximal vier Quartalshalbtage bezogen werden.
Die Quartalshalbtage können kumuliert werden. Der Quartalshalbtag kann auch für Ferienverlängerung eingesetzt werden. Bitte teilen Sie den Bezug mindestens zwei Schultage vorher mit dem Antragsformular der Klassenlehrperson mit.
Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler aus wichtigen Gründen vom Unterrichtsbesuch dispensieren. Dispensationen können während der Kindergartenzeit 5 Tage und während der Primarschulzeit 10 Tage nach Eingabe genehmigt werden. Längere Absenzen bitte frühzeitig beantragen.
Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Schule www.schulemagden.ch unter Formulare oder kann bei den Lehrpersonen bezogen werden.
Arzt- und Zahnarztbesuche sind soweit möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Der versäumte Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben sind unaufgefordert nachzuholen.
Dispensationsgesuch finden Sie unter Formulare.

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Urlaube-Schueler-und-Schuelerinnen.pdf

R

In der Unterstufe (1. und 2. Klasse) gibt es das Angebot der «Raketenstunde». Es handelt sich um ein für die Kinder freiwilliges Angebot der Klassenlehrperson ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit. In dieser Lektion können Inhalte der Woche vertieft oder aufgearbeitet werden.

Der konfessionelle Religionsunterricht gehört nicht zur Primarschule und ist daher gegenwärtig nicht in den Stundenplan integriert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kirchgemeinde.

Sollte plötzlich eine ungewohnte Situation eintreten (z.B. Erkrankung der Lehrperson, wetterbedingte Verschiebung der Schulreise, etc.) wird dies per Klapp-Nachricht bekannt gegeben.

Notfallangaben
Krankheitsbedingte Absenz Lehrperson Kindergarten
Abwesenheit Lehrperson

S

In der Gemeinde Magden findet für die Kinder der 4. + 5. Klassen in einer der Sportferienwochen regelmässig ein Schneelager statt. Das Lager wird nicht von der Schule organisiert. Wenn Lehrpersonen der Schule mitwirken, tun diese dies in ihrer Freizeit und freiwillig. Es ist nicht mit den Klassenlagern zu verwechseln.
Informationen und Anmeldeformulare werden jeweils vorab bekannt gegeben und verteilt.
Klassenlager

Während der Kindergartenzeit sollen die Kinder lernen, den Weg zum Kindergarten selbständig und zu Fuss zurückzulegen. Das Leuchtdreieck dient zusätzlich der Sicherheit auf dem Weg und wird zum Kindergartenstart abgegeben.
Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Sie sind verantwortlich für das Verhalten Ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf die Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbstständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu schätzen.
Das Benutzen von Velos oder anderen Fahrzeugen ist in der Haus- und Schulordnung geregelt.
Bitte verzichten Sie, wenn immer möglich, auf den Autotransport.
Elterntaxi

Ab der 1. Klasse werden zwei Delegierte pro Klasse in den Schüler/innenrat gewählt, die dort stufenübergreifende Themen bearbeiten.
Klassenrat

Um das Leben in unserer Schulgemeinschaft angenehm zu gestalten, regelt die Haus- und Schulordnung den Schulalltag.
Die Schulhausordnung wird zu Beginn der Schulzeit den Kindern und den Eltern abgegeben.
Hausordnung KG und
Primar Haus-Schulordnung finden Sie unter Formulare.

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Primar-Haus-Schulordnung.pdf

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/01/Hausordnung-KG.pdf

An der Schule Magden wird die heilpädagogische Förderung an der Primarschule integrativ angeboten. Nach erfolgter sorgfältiger Abklärung werden in der Schule Magden Kinder mit Lernschwierigkeiten und körperlicher und geistiger Behinderung integriert. Besonders begabte Kinder werden nach Möglichkeit speziell gefördert. Die Aufgabe der integrativen heilpädagogischen Förderung ist, die Basisfunktionen (Emotionalität, Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sprache) des Lernens zu stärken, Voraussetzungen für das schulische Lernen zu schaffen und die Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern. Die Primarschule wird wie im Kindergarten durch eine schulische Heilpädagogin (SHP) in allen Klassen unterstützt.

Die Schulleitung ist für den operativen Betrieb der Schule, d.h. den alltäglichen Unterrichtsablauf zuständig und Ansprechpartner für Eltern, wenn ein Anliegen im direkten Gespräch mit der Lehrperson nicht geklärt werden konnte.

Der Gemeinderat ist für die strategische Führung der Schule zuständig und nicht in das Alltagsgeschehen der Schule involviert. Schulleitung und Gemeinderat werden zusammen als Schulführung bezeichnet.

Das Schulsekretariat dient als Anlaufstelle für Ihre Anliegen an die Schulleitung.

Der Schulpsychologischer Dienst (SPD) ist eine öffentliche Abklärungs- und Beratungsstelle, die den Erziehungsberechtigten, Schüler/innen, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden zur Verfügung steht. Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist dem Wohl des Kindes verpflichtet. Dabei arbeitet dieser Dienst eng mit allen Beteiligten zusammen und steht für eine unabhängige fachliche Abklärung und Beratung zur Verfügung. Eine Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und / oder der Schulischen Heilpädagogin.
Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Rheinfelden

 

In der Regel gehen alle Stufen einmal pro Schuljahr auf die Kindergarten- bzw. Schulreise.
Bis zur 4. Klasse dauert die Schulreise gewöhnlich 1 Tag. In der 5. Klasse ist eine 2-tägige Schulreise möglich und in der 6. Klasse eine 3-tägige Schulreise. Alternativ dazu finden in der Mittelstufe mehrtägige Klassenlager statt, eines in der unteren und eines in der oberen Mittelstufe.
Der Bewegungsradius und damit verbunden das Erlebnis für die Kinder nimmt gewöhnlich von Klasse zu Klasse zu.
Die Organisation obliegt der Klassenlehrperson.
Klassenlager
Exkursionen

Der Schulsozialdienst bietet Schüler*innen bei Lebens- und Schulfragen Beratung und Unterstützung an. Diese Beratung ist in der Regel freiwillig und kann während der Freizeit oder der Unterrichtszeit in Anspruch genommen werden. Er ist ebenfalls eine niederschwellige Anlaufstelle für Gruppen und Klassen, für Eltern, für Lehrpersonen und Fachpersonen. In Gruppen oder Klassen werden der Prävention dienende Projekte behandelt und durchgeführt. Weitere Hinweise zum Schulsozialdienst finden Sie bei dieser Adresse: www.schulsozialdienst.ch

  • Der Kindergarten umfasst KG5 und KG6
  • Die Unterstufe umfasst die 1. – 2. Klassen 
  • Die untere Mittelstufe umfasst die 3. – 4. Klassen
  • Die obere Mittelstufe umfasst die 5.- 6. Klassen

Die Stundenpläne werden so früh wie möglich, normalerweise jedoch bis spätestens am 15. Juni verteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Erstellung der Stundenpläne ein grosses Mass an Koordination bedarf, die nicht vollständig in den Händen der Schule liegt.
Die Unterrichtszeiten sind folgendermassen: 8-12h und 13.30 bis 15h oder 16h. Mittwoch- und Donnerstagnachmittag sind schulfrei.
Alle Kindergärten von Magden haben denselben Stundenplan.
Unterrichtszeiten
Blockzeiten

T

U

Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Oberstufe (Real-, Sekundar- oder Bezirksschule) berücksichtigt die Klassenlehrperson die Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern, die Beurteilung der Selbstkompetenz sowie die Entwicklungsprognose.
Beurteilung
Promotionsverordnung
Zwischenbericht

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/03/2022-Elternbroschuere-Promotion-ab-22_23.pdf

Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Primarschule berücksichtigt die Kindergartenlehrperson die Entwicklung des Kindes.

https://schulemagden.ch/wp-content/uploads/2023/03/2022-Elternbroschuere-Promotion-ab-22_23.pdf

Im Kindergarten ist die Umgangs- und Unterrichtssprache Schweizerdeutsch. Ab der 1. Klasse wird in Standardsprache (Hochdeutsch) unterrichtet.
Ab der 3. Klasse wird Englisch als 1. Fremdsprache unterrichtet. Ab der 5. Klasse kommt Französisch als 2. Fremdsprache hinzu.
Lehrplan

Die normalen Unterrichtszeiten an der Schule Magden sind wie folgt:
Morgen:
Frühlektion: 07.45 – 08.30 (ab 5. Klasse)
Blockzeiten: 08.00 – 12:00 (grosse Pause für alle von 10.00 – 10.30)
Nachtmittags:
Lektion 1 und 2: 13.30 – 15.00 Uhr
Lektion 3: 15.10 – 15:55 Uhr

Darüber hinaus existieren im Kindergarten Einlauf-/Empfangszeiten von 08.00 – 08.15 und von 13.20 – 13.30.
Mittwoch- und Donnerstagnachmittag sind für alle Stufen schulfrei.
Blockzeiten
Stundenplan

V

Der Verkehrsunterricht findet in Zusammenarbeit mit der Polizei auf der Kindergarten- und Primarstufe statt.
Ein Verkehrsinstruktor der Polizei erteilt im Kindergarten und der Primarschule Verkehrsunterricht.
In der 4. Klasse (Mai/Juni) wird der richtige Umgang mit dem Fahrrad geübt und mit der Fahrradprüfung auf der Strasse abgeschlossen.

Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Für Diebstahl, Verlust und Sachbeschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.

W

Bei einem Wegzug bitten wir Sie dies frühzeitig der Klassenlehrperson, sowie dem Schulsekretariat zu melden.

X

Y

Z

Mehrmals pro Jahr werden die Kinder während der Unterrichtszeit durch eine ausgebildete Schulzahnpflegeinstruktorin in der Zahnpflege instruiert.

Für die jährliche Zahnkontrolle bekommen alle Kinder bei Eintritt in den Kindergarten ein Zahnbüchlein, in welchem die entsprechenden Gutscheine vorhanden sind. Die Kosten für eine allfällige anschliessende Behandlung sind Sache der Eltern.

Zecken können mit ihrem Biss eine Reihe von Infektionskrankheiten übertragen. Bitte kontrollieren Sie Ihr Kind regelmässig auf Zecken, insbesondere nach Schulreisen, Waldtagen usw.

Bitte rasch möglichst dem Schulsekretariat melden.

schulsekretariat@schulemagden.ch

 

Nach dem ersten Schulhalbjahr erhalten die Kinder an der Primarschule einen Zwischenbericht. Dieser beurteilt die Schülerinnen und Schüler bezüglich Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Selbst- und Sozialkompetenz werden in Worten ausgedrückt, die Sachkompetenz in Form von Orientierungsnoten. Der Zwischenbericht informiert über Stärken und Schwächen und zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf ein erfolgreiches Jahreszeugnis noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen.
Beurteilung
Promotionsverordnung
Übertritt in die Primar- und Oberstufe

Der Kindergarten und die Primarschule haben sich der Gesundheitsförderung verpflichtet. Bitte geben Sie Ihrem Kind möglichst gesunde Zwischenverpflegungen mit in die Schule.